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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 262/11   

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https://dejure.org/2012,431
LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 262/11 (https://dejure.org/2012,431)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.01.2012 - 1 Ta 262/11 (https://dejure.org/2012,431)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Januar 2012 - 1 Ta 262/11 (https://dejure.org/2012,431)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 120 Abs 4 S 2 ZPO, § 124 Nr 2 ZPO, § 118 Abs 2 S 1 ZPO
    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Umfang der Erklärungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung im Nachprüfungsverfahren bei ermessensfehlerfreier Aufforderung zur Nachreichung konkret bezeichneter Belege

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung im Nachprüfungsverfahren bei ermessensfehlerfreier Aufforderung zur Nachreichung konkret bezeichneter Belege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2011 - 1 Ta 65/11

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Umfang der Erklärungspflicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 262/11
    Gibt die Partei, wie vorliegend, die entsprechende Erklärung ab und ist eine Änderung eingetreten, liegt es im Ermessen des Gerichts, konkrete Angaben und ergänzend Belege von der Partei anzufordern oder in sonstiger Weise eine Glaubhaftmachung der Angaben gem. § 118 Abs. 2 S. 1 ZPO zu verlangen (vgl. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 08.04.2011 - 1 Ta 65/11).
  • LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 2 Ta 84/20

    Nachprüfungsverfahren - sofortige Beschwede, nachgereichte Unterlagen nach

    Insbesondere ist § 118 ZPO auch im Nachprüfungsverfahren anwendbar (so bereits zur Rechtslage vor 2014: LAG Rheinland-Pfalz v. 16.01.2012, 1 Ta 262/11, juris; ebenso: LAG Rheinland-Pfalz v. 31.08.2011, 1 Ta 156/11, juris; LAG Köln v. 12.08.2010, 1 Ta 209/10, juris; LAG Bremen v. 12.06.1990, 1 Ta 68/90, juris).
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